T.S.V Murnau 1865 e.V.
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Ehrenordnung

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Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.Juni 1989, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.04.1993 (TOP 6b), kann der TSV Murnau folgende Personen bzw. Institutionen ehren:

  • Aktive Sportler
  • Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft bzw. in den Abteilungsführungen jeweils in satzungsmäßig vorgesehenen Ämtern
  • Mitglieder für langjährige Vereinszugehörigkeit
  • Personen bzw. Institutionen für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung, die insbesondere dem TSV Murnau zugute kommen.
  •  Der TSV Murnau kann dazu folgende Ehrungen verleihen:

  • Ehrennadel in Bronze, Silber, Gold
  • Vereinsnadel in Bronze, Silber, Gold jeweils mit Aufdruck "25", "40" oder "50"
  • Ernennung zum Ehrenmitglied
  • Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

Die Bedingungen für die Verleihung der Ehrennadeln bzw. der Vereinsnadeln mit Zahlenaufdruck können der im Anhang beigefügten Übersicht entnommen werden.

 

Zuständigkeiten

 

Die Ehrungen von aktiven Sportlern (Verleihung von Ehrennadeln) nimmt im allgemeinen auf Vorschlag der Abteilungsleitung und im Einvernehmen mit dem Vereinsausschuss die Vorstandschaft des TSV Murnau vor.

Die Überreichung der Ehrennadeln an Mitglieder für besondere Leistungen als Mitarbeiter in der Vereins- bzw. Abteilungsführung nimmt der Vereinsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter vor, nachdem der Vereinsausschuss darüber befunden hat.

Die Ehrung für langjährige Mitgliedschaft durch Überreichen der Vereinsnadel mit entsprechendem Zahlenaufdruck ist Aufgabe der Vorstandschaft.

Die Wahl zum Ehrenmitglied bzw. die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden im TSV Murnau ist gemäss § 21 Abs.2 Buchst. d der Vereinssatzung der Mitgliederversammlung vorbehalten.

Vorschläge hierzu kann die Vorstandschaft im Einvernehmen mit dem Vereinsausschuss der Mitgliederversammlung unterbreiten. Dabei wäre zu beachten, dass die Ehrenmitgliedschaft nur Personen verliehen wird, die

  • sich durch sportliche Leistung oder durch ihren besonderen persönlichen Einsatz um den TSV Murnau außerordentlich verdient gemacht haben oder
  • dem TSV Murnau mindestens 50 Jahre ununterbrochen als Mitglied angehört haben oder
  • 30 Jahre in verantwortlicher Tätigkeit ein Amt in der Vereinsführung bzw. Abteilungsleitung ehrenamtlich ausgeübt haben.

Alle oben angeführten Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen von Mitgliederversammlungen ( §§ 21 und 22 VS) oder von Vereinsveranstaltungen von besonderer Bedeutung vorgenommen werden.

 

Glückwünsche und kleine Geschenke

 

Allen Mitgliedern wird aus Anlass ihres 50. Geburtstages ein Glückwunsch des TSV Murnau von der Vorstandschaft übermittelt. Dabei sollen aktive Mitarbeiter im Vereinsgeschehen mit einer kleinen Aufmerksamkeit in Form von Blumen, Wein oder dgl. bedacht werden.

Bei ihrem 60. Geburtstag sowie jeweils beim 65., 70., 75., 80. Geburtstag usw. erhalten alle Mitglieder zusammen mit dem Glückwunsch noch ein kleines Geschenk in Form von Blumen, Wein etc., wenn sie dem TSV im Jahre ihres persönlichen Jubiläums mindestens 10 Jahre angehörten.

 

Fahnenabordnung

 

Die Fahnenabordnung des TSV Murnau nimmt an Trauerfeiern teil für

  • Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorsitzende
  • Mitglieder, die mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet wurden
  • Mitglieder, die bis zu ihrem Ableben

    • aktiv als Sportler in einer Abteilung des TSV Murnau mitgewirkt haben oder

    • ein Amt in der Vereins- bzw. Abteilungsführung bekleidet haben.


Übersicht über Ehrungen und Bedingungen

 Ehrennadel in Bronze Ehrennadel in Silber Ehrennadel in Gold 
Sportlich aktive Mitglieder 10jährige aktive sportl. Tätigkeit in einer oder mehreren Abteilungen des TSV. 15jährige sportl. akt. Tätigkeit in einer oder mehreren Abteilungen des TSV. 20jährige akt. sportl. Tätigkeit in einer oder mehreren Abteilungen des TSV. 
 oder oder oder 
 Die Erringung einer Meisterschaft auf Kreis- bzw. Bezirksebene für Einzelsportler. Die Erringung einer Meisterschaft auf Landes-Ebene für Einzelsportler. Die Erringung eines namhaften Meister-Titels bzw. außergewöhnliche Leistung in einer Sportart, die im TSV betrieben wird. 
 oder oder oder 
 Bei Mannschaftssportarten 5-jähriger Zugehörigkeit zum Kader derjenigen Mannschaft, die in diesem Zeitraum jeweils in einer Liga/Klasse über Kreisebene mitwirkte. Zugehörigkeit von mindestens drei Spielzeiten zum Kader einer Mannschaft, welche in diesem Zeitraum jeweils in einer Liga/ Klasse spielt, die um zwei Ränge über der Kreisebene liegt. 5jährige Zugehörigkeit zum Kader einer Mannschaft, die im gleichen Zeitraum in Bayerns höchster Spielklasse mitwirkte. 
    
Mitarbeiter in der Vereinsführung 10jährige verantwortliche Tätigkeit in einem satzungsmäßig vorgesehenem Amt des Hauptvereins oder einer seiner Abteilungen. 15jährige verantwortliche Tätig-keit in einem satz-ungsmäßig vorgesehenen des Hauptvereins oder einer seiner Abteilungen. 25jährige verantwortliche Tätigkeit in einem satzungsmäßig vorgesehenem Amt des Hauptvereins oder einer seiner Abteilungen. 

 

 

 

 
Passive Mitglieder 25jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV Murnau. 40jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV Murnau. 50jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV Murnau. 

 

 

 

 
 Vereinsnadel in Bronze mit Aufdruck „25“ Vereinsnadel in Silber mit Aufdruck „40“ Vereinsnadel in Gold mit Aufdruck „50“ 

aktualisiert: 08.07.2008