T.S.V Murnau 1865 e.V.
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Turn- und Sportverein Murnau 1865 e.V.

Benutzungsordnung der Sportanlagen sowie des Vereinsheims

Hausordnung als pdf - File zum Download

 

Grundsätzliches

 

Nachfolgende vereinseigene Anlagen wurden vom TSV Murnau unter großen finanziellen Anstrengungen errichtet. Die Anlagen zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzungen zu bewahren, sollte für alle Benutzer selbstverständliche Pflicht sein. Ebenso sollte auf sparsame Nutzung der Ressourcen (Energie) geachtet werden.

 

Nutzer der Anlagen sind in erster Linie die Mitglieder des TSV Murnau . Nichtmitglieder können die Anlagen -Wettkämpfe ausgenommen- nicht benutzen.

 

Für angemietete bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellte nicht vereinseigene (z.B. gemeindliche öffentliche) Anlagen sind deren Nutzungsbedingungen maßgebend. Diese sind nicht Bestanteil dieser Ordnung.

 

 

1. Sporthalle

1. Zweckbestimmung

Die Sporthalle darf nur für sportliche Zwecke verwendet werden. Jede andere Veranstaltung (Versammlungen, Theateraufführungen, Lehrgänge o. ä.) bedarf der Sondergenehmigung des TSV Vorstandes.

 

2. Rauchverbot

Im gesamten Bereich der Sporthalle (inkl. Vorraum und Umkleide) besteht absolutes Rauchverbot.

 

3. Verzehr von Speisen und Getränken

Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist ausschließlich im Vorraum und im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.

 

4. Tiere

Der Aufenthalt von Tieren in der Halle und im Vorraum ist verboten.

 

5. Schuhwerk

Die Halle darf nur mit Schuhwerk mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Hallenturnschuhe sind erst nach Betreten des Gebäudes anzulegen. Sogenannte „Straßenturnschuhe“, die vorher im Freien getragen wurden, dürfen in der Halle nicht benützt werden.

 

 

 

 

6. Aufsichtspflicht

Die Halle darf zur Sportausübung nur benutzt werden, wenn der jeweils verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Das Betreten der Umkleideräume durch Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist verboten.

 

7. „Rollerbladen“

Das Befahren des Sport- und des Gastronomiebereichs mit Inline-Skatern bzw. sogenannten Rollerblader und ähnlichen Sportgeräten ist strikt untersagt.

 

8. Gerätenutzung

Der Auf- und Abbau von Geräten darf nur in Anwesenheit des zuständigen Übungsleiters bzw. Betreuers bzw. deren Stellvertreter oder des Hallenwarts/Hausmeisters vorgenommen werden. Ebenso die Bedienung der Hallenanzeige und Lautsprecheranlage.

 

Die Einrichtungen und alle Sport- und Übungsgeräte müssen schonend und mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Alle Geräte sind nach der Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Das Schleifen und Schieben der Gerätschaften, die eine Beschädigung verursachen, ist zu unterlassen. Beschädigungen sind umgehend der Geschäftsstelle (Herr Leikam Tel. und Fax 08841-1467 oder dem Hallenwart) zu melden.

 

Die Sicherheit der Geräte und Einrichtungen ist vor Gebrauch durch den Übungsleiter zu überprüfen. Der Übungsleiter bzw. der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass schadhafte Geräte sofort aus dem Betrieb gezogen werden, aus dem Betrieb genommen werden und dem Verantwortlichen des TSV Meldung gemacht wird. Für mutwillig und fahrlässig verursachte Schäden haftet der Benutzer.

 

9. Bälle und Ballspiele

Ballspiele sind nur mit speziellen Hallenbällen erlaubt. Die Benutzung von präparierten Bällen (z.B. mit Harz oder ähnlichem), die Schäden am Bodenbelag verursachen können, ist verboten. Unkontrollierte Ballspiele sind zu unterlassen. Ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle oder deren Einrichtungen verursachen können.

 

10. Geräuschentwicklung

Unnötiges Toben und Lärmen ist zu vermeiden. Hupen sind verboten.

 

11. Haftungsausschluss

Der TSV haftet nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Aufbewahrungsräume und Abstellplätze zu sorgen.

 

12. Brandschutz

Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden. Der Benutzer hat bei allen Veranstaltungen für einen ausreichenden und qualifizierten Ordnungsdienst zu sorgen.

 

13. Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters/Betreuers

Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung, dass die Halle und Geräte- und Umkleideräume sauber und ordnungsgemäß verlassen werden. Dazu gehört insbesondere, dass alle Lichter gelöscht, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht und die Fenster und Türen verschlossen sind.

 

 

14. Schlüsselberechtigung

Schlüsselberechtigung haben nur die beim Geschäftsführer gemeldeten Übungsleiter bzw. Vertreter des TSV. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige bei der Geschäftsstelle ist unzulässig.

 

15. Reinigung

Die Sporthalle wird inkl. Umkleiden und Vorraum zweimal in der Woche von einer vor der Vorstandschaft beauftragten Person gereinigt.

 

16. Hallenplan

Der Hallenwart erstellt den Hallenplan. In diesem sind die Zeiten für die Nutzer (i.d.R. Abteilungen) festgelegt. Um Störungen zu vermeiden, ist der Stundenplan einzuhalten. Unvorhergesehene Änderungen sind mit dem Hallenwart abzustimmen und unverzüglich zu melden.

 

17. Anordnungsbefugnis

Zum Schutz der TSV-Interessen aus dieser Hallenordnung haben der Hallenwart, die Pächter, der zuständige Übungsleiter/Betreuer und natürlich die TSV Vorstandschaft Anordnungsbefugnis und nehmen in Vertretung des Vorsitzenden das Hausrecht wahr. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

18. Maßnahmen der Vorstandschaft

Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung behält sich der TSV Murnau vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung der Halle zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

 

 

 

Zusatzbestimmungen für den Kraftraum:

Für den Kraftraum gilt zusätzlich:

 

1. Zugangsberechtigung

S. aktuelle Schlüsselordnung.

 

2. Nutzung durch Jugendliche

Jugendliche im Alter von 15 und 18 Jahren dürfen nur unter Anleitung einer Aufsichtsperson (Übungsleiter/Betreuer) die Geräte benutzen. Für Kinder bis 15 Jahre ist der Zutritt grundsätzlich verboten.

 

3. Gerätschaften und Einweisung durch einen fachkundigen Übungsleiter

Für die Nutzung der jeweiligen Gerätschaften ist die entsprechende Betriebsanleitung zu beachten. Vor der erstmaligen Benutzung sind die Nutzer durch den Übungsleiter/Betreuer einzuweisen.

 

4. Tätigkeiten bei Verlassen des Kraftraums

Vor Verlassen des Kraftraums sind alle Geräte auf die kleinste Einstellung zurückzustellen.

Nach Beendigung der Übungseinheiten ist der Kraftraum wieder zu verschließen.

 

 

 

2. Beachanlage

 

 

  1. Nutzung - Trainingszeiten
    Die Nutzung zu Trainingszwecke erfolgt entsprechend des an der Hütte ausgehängten Belegungsplans.
    Die Nutzung außerhalb der festgelegten Trainingszeiten, die Nutzung durch TSV-Mitglieder anderer Abteilungen sowie die Nutzung durch Gäste erfolgt ausschließlich durch den Abteilungsleiter Volleyball nach vorheriger Absprache.

  2. Federführung- Ansprechpartner

Die Verantwortung für die Nutzung und des Platzes liegt beim Abteilungsleiter Volleyball. Ansprechpartner ist demnach Herr Lechner (Tel. 08841-5113).

  1. Schlüsselvergabe

Die Schlüsselausgabe erfolgt nachweislich bei Herrn Leikam nach Rücksprache mit
dem Volleyball-AbtL und der Vorstandschaft

  1. Platzordnung und Pflege
    Die Beach-Anlage sowie die darauf befindlichen Geräte sind pfleglich zu behandeln.
    Veränderungen an den Geräten oder Linien erfolgen ausschließlich durch die eingesetzten Übungsleiter.
    Das Betreten der Sandflächen erfolgt barfuß.
    Die Netze sind nach dem Spiel zu entspannen.
    Das Überspringen oder Überklettern der Zäune ist nicht gestattet.
    Schäden sind unverzüglich an den Abteilungsleiter Volleyball zu melden. Dieser informiert umgehend die Vorstandschaft.
    Das Befahren des angrenzenden Waldwegs mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet (Privatweg).
    Trinkflaschen und Speisen bleiben außerhalb der Anlage.
    Verunreinigungen sind zu vermeiden, Abfälle werden von den Verursachern entsorgt.

Das Rauchen innerhalb der Anlage ist verboten.

  1. Haftung
    Das Betreten der Anlage durch Nichtberechtigte geschieht auf eigene Gefahr; eine Haftung durch den TSV Murnau ist ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Fußballplätze

 

  1. Geltungsbereich:

Diese Regelungen sind für die Fußballplätze sowie die „Bolz- bzw. Trainingsplätze“ am Staffelsee und an der Poschinger Allee maßgebend.

 

  1. Platzsperre

Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Platzwart das Recht eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen.

 

  1. Gebot der Platzpflege

Die Übungsleiter der Murnauer Fußballmannschaften sind aufgerufen, nach den Spielenden die Schäden an der Grasnarbe (Platzlöcher) wieder zu beseitigen.

Für die Pflege für den Sportplatz an der Poschinger Allee ist der Platzwart verantwortlich.

 

  1. Veranstaltungen

Nach Veranstaltungen hat der Leitende dafür zu sorgen, dass der entsprechende Platz von Unrat beseitigt wird

 

  1. Tore

Die Tore sind nach Spielende vom Platz zu entfernen

 

 

 

4. Umkleidehaus am Staffelsee

 

  1. Zweckbestimmung
    Das Umkleidehaus am See darf nur von Mitgliedern des TSV Murnau, insbesondere der Abteilung Fußball, verwendet werden. Jede andere Veranstaltung (Versammlungen oder ähnliches) bedarf der  Sondergenehmigung des TSV-Vorstands.

  2. Rauchverbot
    In den ausgewiesenen Umkleide- und Sanitärbereichen besteht absolutes Rauchverbot.

  3. Verzehr von Speisen und Getränken
    Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist ausschließlich im Fernsehraum und im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Die Küche darf nur von Berechtigten des TSV Murnau benutzt werden.

  4. Tiere
    Der Aufenthalt von Tieren im Umkleidehaus ist verboten.

  5. Aufsichtspflicht
    Der Aufenthalt im Umkleidehaus ist nur gestattet, wenn der jeweils verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Das Betreten der Umkleideräume durch Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist verboten.

  6. Gerätenutzung
    Der Auf- und Abbau von Geräten darf nur in Anwesenheit des zuständigen Übungsleiters beziehungsweise Betreuers vorgenommen werden. Alle Geräte sind nach der Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen.
    Die Einrichtungen und alle Sport- und Übungsgeräte müssen schonend und mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden.  Beschädigungen sind umgehend der Geschäftsstelle (Dieter Leikam Tel. und Fax 08841/1467) oder einem Mitglied der Fußball-Abteilungsleitung zu melden.

  1. Geräuschentwicklung
    Es ist darauf zu achten, dass in und um das Umkleidehaus eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.

  1. Haftungsausschluss
    Der TSV Murnau haftet nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden. Der Verein ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Aufbewahrungsräume und Abstellplätze zu sorgen. Bei widerrechtlicher Benutzung des Umkleidehauses ist jegliche Haftung durch den TSV Murnau ausgeschlossen.

  1. Brandschutz
    Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden.  

  2. Ordnungsdienst
    Der Benutzer hat bei allen Veranstaltungen für einen ausreichenden und  qualifizierten Ordnungsdienst zu sorgen.

  1. Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters/Betreuers
    Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung, dass das Umkleidehaus sauber und ordnungsgemäß verlassen wird. Dazu gehört insbesondere, dass alle Lichter gelöscht und alle Duschen und Wasserhähne abgedreht werden, die Sauna außer Betrieb ist sowie die Fenster und Türen verschlossen sind.

  2. Schlüsselberechtigung
    Schlüsselberechtigung haben nur die beim Geschäftsführer gemeldeten Übungsleiter beziehungsweise Vertreter des TSV. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige bei der Geschäftsstelle ist unzulässig.

  3. Reinigung
    Das Umkleidehaus wird inklusive Fernsehraum, Küche, Umkleiden und Sanitärräume von einer von der Vorstandschaft beauftragten Person gereinigt.

  4. Anordnungsbefugnis
    Zum Schutz der TSV-Interessen aus dieser Hausordnung haben der zuständige Übungsleiter/Betreuer und die TSV-Vorstandschaft Anordnungsbefugnis und nehmen in Vertretung des Vorsitzenden das Hausrecht wahr. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

  5. Maßnahmen der Vorstandschaft
    Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der TSV Murnau vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung des Umkleidehauses zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

  6. Sauna
    Das Benutzen der Sauna für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ist nicht gestattet. Das Betreten der Sauna ist nur unter Aufsicht des jeweiligen Übungsleiters gestattet. Das Benutzen der Sauna ist für Nicht-Mitglieder des TSV Murnau nicht gestattet.  Die Benutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Kegelbahn

 

  1. Die Kegelbahnen dürfen generell nur mit sauberen, nicht abfärbenden Turnschuhen betreten werden.

  2. Auf den Anlaufbahnen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten !

  3. Schäden an der Anlage sind unverzüglich den Pächtern der Gastwirtschaft anzuzeigen.

 

 

 

 

6. Vereinsheim

 

 

  1. Geltungsbereich
    Zum Vereinsheim zählen neben der Gaststätte inkl. Nebenzimmer (Fürststüberl), den sanitären Anlagen im Untergeschoss auch die Terrasse.

 

  1. Ballspielen im Lokal
    Das Ballspielen im Lokal ist verboten.

 

  1. Polstergarnituren und Sitzbänke
    Die Polstergarnituren und Sitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet.

 

  1. Scaten
    Das Befahren der Wirtschaft mit Rollschuhen und ähnliche Sportgeräte ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

  1. Hausverbot

Die Pächter der Gastwirtschaft behalten sich vor, bei schweren Vergehen gegen diese und allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Hausverbot zu verhängen.

 

  1. Sauberkeit

Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen im Keller vor Verunreinigungen zu bewahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Sonstige Außenanlagen

 

1. Parkplätze vor dem Vereinsheim

Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlagen stehen in der Regel genügend Parkplätze zur Verfügung. Behindertenparkplätze und reservierte Parkplätze (z.B. für die Pächter der Gastwirtschaft) dürfen nur von den Berechtigten genutzt werden.

 

2. Feuerwehranfahrtszone

Die Feuerwehranfahrtszone zum Vereinsheim ist durch ein absolutes Halteverbotsschild entlang der Halle gekennzeichnet. Die Zone ist daher freizuhalten. Kfz aller Art dürfen hier nicht abgestellt werden. Die Zone ist lediglich zum kurzzeitigen Be- und Entladen von Kfz befahrbar.

 

3. Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrsicherungspflicht des großen Parkplatzes obliegt der Marktgemeinde Murnau. Vor dem Gebäude ist die Verkehrssicherungspflicht den Pächtern der Gastwirtschaft übertragen.

 

4. Biergarten

Der Biergartennutzung ist im Pachtvertrag mit den Pächtern geregelt.

 

5. Spielplatz

Haftung: Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlußbestimmungen:

 

Bei widerrechtlicher Benutzung der Anlagen ist jegliche Haftung durch den TSV Murnau ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Ordnung wurde am 04.02.2003 im Vereinsausschuss beschlossen und am 20.11.2007 mit Punkt 4 ergänzt. Sie tritt damit in Kraft.

 

Die Vorstandschaft


aktualisiert: 02.04.2009