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Turn- und Sportverein Murnau 1865 e.V.
Hausordnung als pdf - File zum Download
Grundsätzliches
Nachfolgende vereinseigene Anlagen wurden vom TSV Murnau unter großen finanziellen Anstrengungen errichtet. Die Anlagen zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzungen zu bewahren, sollte für alle Benutzer selbstverständliche Pflicht sein. Ebenso sollte auf sparsame Nutzung der Ressourcen (Energie) geachtet werden.
Nutzer der Anlagen sind in erster Linie die Mitglieder des TSV Murnau . Nichtmitglieder können die Anlagen -Wettkämpfe ausgenommen- nicht benutzen.
Für angemietete bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellte nicht vereinseigene (z.B. gemeindliche öffentliche) Anlagen sind deren Nutzungsbedingungen maßgebend. Diese sind nicht Bestanteil dieser Ordnung.
1. Sporthalle
1. Zweckbestimmung Die Sporthalle darf nur für sportliche Zwecke verwendet werden. Jede andere Veranstaltung (Versammlungen, Theateraufführungen, Lehrgänge o. ä.) bedarf der Sondergenehmigung des TSV Vorstandes.
2. Rauchverbot Im gesamten Bereich der Sporthalle (inkl. Vorraum und Umkleide) besteht absolutes Rauchverbot.
3. Verzehr von Speisen und Getränken Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist ausschließlich im Vorraum und im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
4. Tiere Der Aufenthalt von Tieren in der Halle und im Vorraum ist verboten.
5. Schuhwerk Die Halle darf nur mit Schuhwerk mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Hallenturnschuhe sind erst nach Betreten des Gebäudes anzulegen. Sogenannte „Straßenturnschuhe“, die vorher im Freien getragen wurden, dürfen in der Halle nicht benützt werden.
6. Aufsichtspflicht Die Halle darf zur Sportausübung nur benutzt werden, wenn der jeweils verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Das Betreten der Umkleideräume durch Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist verboten.
7. „Rollerbladen“ Das Befahren des Sport- und des Gastronomiebereichs mit Inline-Skatern bzw. sogenannten Rollerblader und ähnlichen Sportgeräten ist strikt untersagt.
8. Gerätenutzung Der Auf- und Abbau von Geräten darf nur in Anwesenheit des zuständigen Übungsleiters bzw. Betreuers bzw. deren Stellvertreter oder des Hallenwarts/Hausmeisters vorgenommen werden. Ebenso die Bedienung der Hallenanzeige und Lautsprecheranlage.
Die Einrichtungen und alle Sport- und Übungsgeräte müssen schonend und mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Alle Geräte sind nach der Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Das Schleifen und Schieben der Gerätschaften, die eine Beschädigung verursachen, ist zu unterlassen. Beschädigungen sind umgehend der Geschäftsstelle (Herr Leikam Tel. und Fax 08841-1467 oder dem Hallenwart) zu melden.
Die Sicherheit der Geräte und Einrichtungen ist vor Gebrauch durch den Übungsleiter zu überprüfen. Der Übungsleiter bzw. der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass schadhafte Geräte sofort aus dem Betrieb gezogen werden, aus dem Betrieb genommen werden und dem Verantwortlichen des TSV Meldung gemacht wird. Für mutwillig und fahrlässig verursachte Schäden haftet der Benutzer.
9. Bälle und Ballspiele Ballspiele sind nur mit speziellen Hallenbällen erlaubt. Die Benutzung von präparierten Bällen (z.B. mit Harz oder ähnlichem), die Schäden am Bodenbelag verursachen können, ist verboten. Unkontrollierte Ballspiele sind zu unterlassen. Ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle oder deren Einrichtungen verursachen können.
10. Geräuschentwicklung Unnötiges Toben und Lärmen ist zu vermeiden. Hupen sind verboten.
11. Haftungsausschluss Der TSV haftet nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Aufbewahrungsräume und Abstellplätze zu sorgen.
12. Brandschutz Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden. Der Benutzer hat bei allen Veranstaltungen für einen ausreichenden und qualifizierten Ordnungsdienst zu sorgen.
13. Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters/Betreuers Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung, dass die Halle und Geräte- und Umkleideräume sauber und ordnungsgemäß verlassen werden. Dazu gehört insbesondere, dass alle Lichter gelöscht, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht und die Fenster und Türen verschlossen sind.
14. Schlüsselberechtigung Schlüsselberechtigung haben nur die beim Geschäftsführer gemeldeten Übungsleiter bzw. Vertreter des TSV. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige bei der Geschäftsstelle ist unzulässig.
15. Reinigung Die Sporthalle wird inkl. Umkleiden und Vorraum zweimal in der Woche von einer vor der Vorstandschaft beauftragten Person gereinigt.
16. Hallenplan Der Hallenwart erstellt den Hallenplan. In diesem sind die Zeiten für die Nutzer (i.d.R. Abteilungen) festgelegt. Um Störungen zu vermeiden, ist der Stundenplan einzuhalten. Unvorhergesehene Änderungen sind mit dem Hallenwart abzustimmen und unverzüglich zu melden.
17. Anordnungsbefugnis Zum Schutz der TSV-Interessen aus dieser Hallenordnung haben der Hallenwart, die Pächter, der zuständige Übungsleiter/Betreuer und natürlich die TSV Vorstandschaft Anordnungsbefugnis und nehmen in Vertretung des Vorsitzenden das Hausrecht wahr. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
18. Maßnahmen der Vorstandschaft Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung behält sich der TSV Murnau vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung der Halle zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.
Zusatzbestimmungen für den Kraftraum: Für den Kraftraum gilt zusätzlich:
1. Zugangsberechtigung S. aktuelle Schlüsselordnung.
2. Nutzung durch Jugendliche Jugendliche im Alter von 15 und 18 Jahren dürfen nur unter Anleitung einer Aufsichtsperson (Übungsleiter/Betreuer) die Geräte benutzen. Für Kinder bis 15 Jahre ist der Zutritt grundsätzlich verboten.
3. Gerätschaften und Einweisung durch einen fachkundigen Übungsleiter Für die Nutzung der jeweiligen Gerätschaften ist die entsprechende Betriebsanleitung zu beachten. Vor der erstmaligen Benutzung sind die Nutzer durch den Übungsleiter/Betreuer einzuweisen.
4. Tätigkeiten bei Verlassen des Kraftraums Vor Verlassen des Kraftraums sind alle Geräte auf die kleinste Einstellung zurückzustellen. Nach Beendigung der Übungseinheiten ist der Kraftraum wieder zu verschließen.
2. Beachanlage
Nutzung - Trainingszeiten Federführung- Ansprechpartner Die Verantwortung für die Nutzung und des Platzes liegt beim Abteilungsleiter Volleyball. Ansprechpartner ist demnach Herr Lechner (Tel. 08841-5113). Schlüsselvergabe Die Schlüsselausgabe erfolgt nachweislich bei Herrn Leikam nach Rücksprache mit Platzordnung und Pflege Das Rauchen innerhalb der Anlage ist verboten. Haftung
3. Fußballplätze
Geltungsbereich: Diese Regelungen sind für die Fußballplätze sowie die „Bolz- bzw. Trainingsplätze“ am Staffelsee und an der Poschinger Allee maßgebend.
Platzsperre Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Platzwart das Recht eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen.
Gebot der Platzpflege Die Übungsleiter der Murnauer Fußballmannschaften sind aufgerufen, nach den Spielenden die Schäden an der Grasnarbe (Platzlöcher) wieder zu beseitigen. Für die Pflege für den Sportplatz an der Poschinger Allee ist der Platzwart verantwortlich.
Veranstaltungen Nach Veranstaltungen hat der Leitende dafür zu sorgen, dass der entsprechende Platz von Unrat beseitigt wird
Tore Die Tore sind nach Spielende vom Platz zu entfernen
Zweckbestimmung Rauchverbot Verzehr von Speisen und Getränken Tiere Aufsichtspflicht Gerätenutzung Geräuschentwicklung Haftungsausschluss Brandschutz Ordnungsdienst Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters/Betreuers Schlüsselberechtigung Reinigung Anordnungsbefugnis Maßnahmen der Vorstandschaft Sauna
Die Kegelbahnen dürfen generell nur mit sauberen, nicht abfärbenden Turnschuhen betreten werden. Auf den Anlaufbahnen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten ! Schäden an der Anlage sind unverzüglich den Pächtern der Gastwirtschaft anzuzeigen.
Geltungsbereich
Ballspielen im Lokal
Polstergarnituren und Sitzbänke
Scaten
Hausverbot Die Pächter der Gastwirtschaft behalten sich vor, bei schweren Vergehen gegen diese und allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Hausverbot zu verhängen.
Sauberkeit Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen im Keller vor Verunreinigungen zu bewahren.
7. Sonstige Außenanlagen
1. Parkplätze vor dem Vereinsheim Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlagen stehen in der Regel genügend Parkplätze zur Verfügung. Behindertenparkplätze und reservierte Parkplätze (z.B. für die Pächter der Gastwirtschaft) dürfen nur von den Berechtigten genutzt werden.
2. Feuerwehranfahrtszone Die Feuerwehranfahrtszone zum Vereinsheim ist durch ein absolutes Halteverbotsschild entlang der Halle gekennzeichnet. Die Zone ist daher freizuhalten. Kfz aller Art dürfen hier nicht abgestellt werden. Die Zone ist lediglich zum kurzzeitigen Be- und Entladen von Kfz befahrbar.
3. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrsicherungspflicht des großen Parkplatzes obliegt der Marktgemeinde Murnau. Vor dem Gebäude ist die Verkehrssicherungspflicht den Pächtern der Gastwirtschaft übertragen.
4. Biergarten Der Biergartennutzung ist im Pachtvertrag mit den Pächtern geregelt.
5. Spielplatz Haftung: Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Schlußbestimmungen:
Bei widerrechtlicher Benutzung der Anlagen ist jegliche Haftung durch den TSV Murnau ausgeschlossen.
Diese Ordnung wurde am 04.02.2003 im Vereinsausschuss beschlossen und am 20.11.2007 mit Punkt 4 ergänzt. Sie tritt damit in Kraft.
Die Vorstandschaft |
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| aktualisiert: 02.04.2009 | |||