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Platzordnung

für den Kunstrasenplatz

Die vereinseigenen Sportanlagen des TSV Murnau sind 2009 mit dem Kunstrasenplatz erweitert worden.  Diese Sportanlagen sind mit einem hohen finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand und des Vereins erstellt worden.

Die Überlassung der Sportplatzanlagen erfolgt aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages, dem ein schriftlicher Antrag an den TSV Murnau vorausgeht. Die Entscheidung über die Anträge trifft der Vorstand oder eine hierfür beauftragte Person.
Terminreservierungen im Sinne unverbindlicher Belegungsvormerkungen sind für einen Zeitraum von längstens 1 Woche zulässig. Wird innerhalb dieser Woche kein schriftlicher Antrag gestellt, verfällt die Reservierung. Eine Terminvormerkung ist für den Verein nicht bindend. Der Vertrag kommt mit der Aushändigung oder Zustellung der Benutzungsgenehmigung zustande.

Die Anlage wird nur Benutzern zur Verfügung gestellt, die diese Benutzungsordnung in allen Punkten verbindlich anerkennen.

Alle Platznutzer und TSV -Mitglieder sind  verpflichtet, die vereinseigenen Sportanlagen pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlagen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleiben.

Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen anzuzeigen.
Jeder Sportler, jeder Sportlerin soll darauf achten, dass die Kosten für den Betrieb und die Pflege der Sportanlagen niedrig gehalten werden können.

Zuwiderhandlungen, die die Sportanlagen beschädigen oder den Unterhalt dieser finanziell unnötig in die Höhe treiben, werden mit angemessenen Maßnahmen des Vereins geahndet.

Der Platzwart und die Mitarbeiter des Vereins sind berechtigt, die Einhaltung dieser Platzordnung zu überprüfen. Hierzu können sie das Hausrecht für den TSV Murnau ausüben. Das Parken ist nur auf den Parkplätzen nördlich des Vereinsgebäudes erlaubt.

Das Sportgelände darf während des Trainingsbetriebes nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter oder Lehrer) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.

Vor Saisonbeginn benennt jede Abteilung die Verantwortlichen für die Trainings- und Wettkampftage.

Das Anbringen und Unterstellen privater Gegenstände und Geräte ist nur mit Genehmigung des Vorstandes oder Geschäftsführers erlaubt. Für evtl. abhanden gekommene oder beschädigte Geräte haftet der TSV Murnau nicht.
Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmung der Platzordnung an.

Der Trainings- und Spielbetrieb auf den Sportanlagen wird unter Moderation der Fußballabteilung zwischen den Benutzern festgelegt bzw. koordiniert und dem Vorstand vorgelegt. Dieser genehmigt die Belegung des Platzes endgültig. In dieser Vorlage sind die Verantwortlichen für die Trainings- und Wettkampftage benannt.

Außerordentliche Benutzungen der Sportanlagen (Wochenendveranstaltungen /Turniere) sind vorzeitig anzumelden und vom Vorstand zu genehmigen.

Anmeldungen und Genehmigungen sind in Abstimmung mit dem Platzverantwortlichen durch den Veranstalter zu erledigen.

Der Verkauf von Speisen und Getränken kann im Rahmen der bestehenden Regelungen in Absprache mit den Wirtsleuten erfolgen.

Die Aufsicht über den Sportplatz obliegt dem Platzwart sowie dem Platzausschuss des Vereins

Der Kunstrasen ist nur mit zugelassenen Schuhen (keine Schraubstollenschuhe) zu betreten.

Sämtliche Verschmutzungen des Kunstrasen sind unbedingt zu unterlassen

Das Eintragen von harten Stöcken (Steine, Glas etc.) ist unbedingt zu unterlassen

Kaugummis, Bonbons und ähnliche klebrige Genussmittel sind während der Benutzung der Sportanlagen nicht zu essen

Das Rauchen auf dem Kunstrasenplatz ist verboten.

Die Benutzung von Metallgegenständen (z.B. Bänke) ist verboten. Bänke sind aus Sicherheitsgründen auf der Pflasterfläche aufzustellen.

Wurfsportarten (Speerwerfen, Diskus, Hammer etc.) sind auf der Sportanlage verboten . Hunde dürfen nicht mit auf den Platz gebracht werden

Der Platz darf nicht mit Autos befahren werden

Es darf kein Feuer in der Nähe des Kunstrasens angezündet werden

Der Kunstrasenplatz ist nur mit sauberen Schuhen an den dafür vorgesehenen Stellen zu betreten. Ein direkter Zugang von Naturrasen zum Kunstrasen ist zu vermeiden.

Die Aufsicht und die Benutzung über die Sportanlage obliegt dem Vorstand des Vereins. Dieser kann sie per Beschluss an den Platzausschuss, den Geschäftsführer oder den Platzwart delegieren.

Eine Bewässerung des KR erfolgt nur durch autorisierte Personen. Bei diesem Personenkreis soll es sich um die jeweils unter Pkt. 2 genannten Verantwortlichen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb handeln.

Eine Bewässerung erfolgt im Allgemeinen nur bei trockener Witterung vor den Meisterschaftsspielen und bei Bedarf zur Verhinderung von Verbrennungen beim Training der entsprechenden Abteilungen.

Im Zusammenhang mit der Bewässerung ist von den Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass

  • die Bewässerung rechtzeitig
  • die Bewässerungskosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Wasser verschwendet wird!
  • Mängel oder Fehler an der Anlage umgehend dem Platzverantwortlichen mitgeteilt werden

Die mit Verstößen gegen diese Ordnung verbundenen Kosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt!

Die Flutlichtanlage wird nur durch autorisierte Personen eingeschaltet

Die Flutlichtanlage wird nur eingeschaltet, für

  • Verbandsspiele
  • Training mit mehr als 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand oder Beauftragten

Die Verantwortlichen für die Flutlichtanlage tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird!

Die Tore und Tornetze sowie die Eckfahnen sind nach dem Spielbetrieb an den dafür vorgesehenen Orten zu verwahren

Die Sportanlage kann zu folgenden Zeiten genutzt werden:

a. Schulsport: wochentags 8:00 - 14:00 Uhr
b. Vereinssport: wochentags 14:00 - 22:00 Uhr gem. Nutzungsplan
c. Vereinssport: Wochenenden (Sa./So.) 8:00 - 22:00 Uhr

Der Platzverantwortliche entscheidet im Auftrag des Vorstands über die Bespielbarkeit und Benutzung der Einrichtungen des Sportplatzes.  Der Verein kann von der Vereinbarung jederzeit zurücktreten, 

a)      wenn durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens          des Vereins zu befürchten ist,
b)      wenn die Beschädigung des Objekts zu befürchten ist,
c)      wenn die Zahlung des Benutzungsentgelts nicht fristgemäß erfolgt
d)      bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung,
e)      wenn der Antrag falsche oder unrichtige Angaben enthielt oder
f)        wenn dies aus baulichen oder sonstigen Gründen notwendig ist.

Der Nutzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche, wenn der Verein von o.a. Rücktrittsrecht Gebrauch macht,

Für die Benutzung des Platzes ist die Tarifordnung in der aktuellen Fassung maßgebend. Sie ist Bestandteil dieser Platzordnung.

Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen hinter den Barrieren aufhalten. Es ist verboten, das Kunstrasenfeld zu betreten.

Den Besuchern von Sportveranstaltungen ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können.

Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Benutzern aus der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Der Benutzer der Sportanlage hält den Verein von allen Haftungsansprüchen seiner Mitarbeiter, Mitglieder und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportanlage entstehen.

Benutzer und Zuschauer haften für die von ihnen zu vertretenden Schäden und Verschmutzungen gegenüber dem Verein. Ist der Verursacher eines Schadens oder einer Verschmutzung nicht bekannt, haftet die beim Eintritt des Schadens oder der Verschmutzung aufsichtsführende Person, ersatzweise die Abteilung.

Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Platzwart abzugeben. Sie werden 8 Tage vom Platzwart verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das Fundbüro des Marktes Murnau die Fundsachen

Erfüllungsort ist Murnau. Gerichtsstand Garmisch-Partenkirchen.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsordnung unwirksam sind, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ausnahmen von dieser Benutzungsordnung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Vorstand oder einem Beauftragten bestätigt werden.

Erteilte Dauergenehmigungen fallen nicht unter den Bestandsschutz, insbesondere hinsichtlich der Entgeltpflicht. Für diese Nutzungsverhältnisse gelten mit Inkrafttreten die Bedingungen der neuen Miet- und Benutzungsordnung.

Die Platzordnung tritt am 26.11.2009 - vorbehaltlich der Zustimmung des Vereinsausschusses - in Kraft. Sie ergänzt die bestehende Haus- und Sportanlagenordnung.

Die Platzordnung für den Kunstrasenplatz ist ein Teil unserer Satzung. Wie auch über Satzungsänderungen stimmen die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung über die Änderungen bei den Ordungen des Hauptvereins ab.

Nehmen Sie nicht nur sportlich aktiv am Vereinsleben teil, sondern auch aktiv bei der Wahrnehmung Ihres Stimmrechts.

Die aktuelle Platzordnung für den Kunstrasenplatz finden Sie im Downloadbereich.

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