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Sportversicherung

Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des BLSV gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Vereins aus dem BLSV. Der Versicherungsschutz wird nur Mitgliedern des Vereins gewährt. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Aufnahmeformular spätestens nach zweimaligen Probetraining beim Hauptverein vorliegt.

Die Leistungen der Sportversicherung

Für den Todesfall:
€ 2.500,- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
€ 5.000,- für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
€ 7.500,- für Nichlverheiratele ab vollendetem 18. Lebensjahr
€ 10.500,- für Verheiratete unabhängig vom Aller
Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um € 2.000,-.

Für den Invaliditätsfall:
€ 41.000,- Grundsumme
€ 205.000,- Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaiiditätsentschädigungen:
Bei einem Invaliditätsgrad
bis 20% erfolgt keine Leistung:
von 20% bis 25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung:
über 25% bis 50% wird der 25% übersteigende Satz dreifach,
über 50% bis 75% wird der 50% übersteigende Satz sechsfach,
von 75% bis 100% wird der 75% übersteigende Satz achtfach entschädigt:
Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100% wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme
von € 205.000,-entschädigt.

Weitere Leistungen:
€ 15.500,- für Reha-Management-Koslen
bis € 5.000,- für Serviceleistungen
€ 10,- Krankenhaustagegeld ab 1. Tag
€ 5,- pro Tag Kosten für Nachhilfestunden, wenn Schüler länger als 4 Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen, maximal € 500,-.

Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Deckungssummen betragen je Ereignis
€ 3.000.000,- pauschal für Personen und/oder Sachschäden
€ 260.000,- für Mielsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen
€ 3.850,- für Schlüsselverlust (20%, mind. € 50,- Selbslbeteiligung je Versicherungsfall).
Bei Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segellluggeländen. Betrieb von Flugmodellen. Besitz und Betrieb von Startwinden) gelten folgende Deckungssummen:
€ 512.000,- für Personenschäden und
€ 25 5.000,-für Sachschäden.
Bei Verwendung von Flugmodellen bis 5 kg ohne Düsen- oder Raketenantrieb gilt eine Deckungssumme von pauschal € 70.000,- für Personen- und/oder Sachschäden.

Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden. Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Deckungssumme beträgt je Ereignis € 3.000.000.- für Personen-, Sach-sowie Vermögensschäden.

Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleislungen betragen je Verstoß € 55.000,-. höchstens jedoch
€ 165.000,- im Versicherungsjahr.

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z.B. Unterschlagung. Diebstahl, Betrug. Untreue. Urkundenfälschung) verursacht werden.
Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (z.B. Raub. Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer).
Die Versicherungsleislungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 7.500,- und € 55.000,- je nach Organisation und Schadenereignis.

Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht,
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 75.000,-.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt € 250,-. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwaltes.

Ersatz grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen. Beihilfeeinrichtungen. Träger der Sozialhilfe). Kostenersalz für Zahnschäden bis 40% des Rechnungsbetrages, höchstens € 2.000,-:
Brillen. Kontaktlinsen. Sportbrillen, Hörgeräte bis zu € 75,- je Schadenfall:
andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis € 1.050,-je Schadcnfall:
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort. soweit sie über die planmäßig vorgesehenen
Rückreisekosten hinausgehen:
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort;
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes

Die Informationen zu unserer Kfz-Zusatzversicherung entnehmen Sie bitte dem Flyer im Downloadbereich. Dr TSV Murnau hat den Standardschutz abgeschlossen.

Sollte ein Unfall-, Haftpflicht- oder Kfz-Schaden eingetreten sein, melden Sie diesen so schnell wie möglich bei der Geschäftsstelle. Lassen Sie sich hierbei vom zuständigen Abteilungsleiter und verantwortlichen Trainer/Übungsleiter unterstützen. Die Meldeformulare finden Sie im Downloadbereich.

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