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Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen die Möglichkeit haben am kulturellen und sportlichen Leben teilzunehmen. Deshalb gewähren verschiedene Stellen Teilhabeleistungen.
Teilhabeleistungen werden vom Landkreis für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gewährt. Je nach Leistungsbezug der Eltern oder Erziehungsberechtigten (siehe Ziffer IV) ist entweder das Sozialamt oder das Jobcenter zuständig.
Für junge Asylsuchende (noch nicht anerkannt) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt der Kreisjugendring Teilhabeleistungen.
Für alle weiteren Fälle wie z.B. ältere Asylsuchende und Ortsarme können beim Markt Murnau Anträge gemäß Vereinsförderrichtlinie gestellt werden.
Landkreis: Maximal 10 € pro Kind und Monat
Kreisjugendring: Maximal 150 € pro Jahr
Markt Murnau: Teilweise Kostenübernahme durch den Verein, Restkosten auf Antrag beim Markt Murnau - Kämmerei
Grundsätzlich sind die Mitglieder für die Antragstellung selbst zuständig. Allerdings unterstützt und berät die Geschäftsstelle des TSV Murnau in Fragen und in der Antragstellung der Teilhabeleistungen. Die Formblätter Landkreis, KJR und Markt Murnau liegen hier vor.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen SGB XII (Sozialhilfe) und Leistungen nach dem AsylbLG.
Landkreis Garmisch Partenkirchen
Frau Krönert
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
08821-751345
Bis zur Vollendung 17. Lebensjahr
Für Bezieher von Leistungen SGB II (Arbeitslosengeld II - Hartz IV). Hierzu zählen auch anerkannte arbeitsfähige Asylbewerber.
Jobcenter Garmisch Partenkirchen
Herr Kouba
Bahnhofstraße 35a
82467 Garmisch-Partenkirchen
08821-96685 12
Bis zur Vollendung 17. Lebensjahr
Für junge nicht anerkannte Asylbewerber.
Kreisjugendring Garmisch Partenkirchen
Bahnhofstraße 16
82467 Garmisch-Partenkirchen
08821-2577
Ab 18 und bis zur Vollendung 27. Lebensjahr
Für alle weiteren Möglichkeiten gemäß Vereinsförderrichtlinie auf Antrag.
Markt Murnau
Dr.-Friedrich-und-Ilse-Erhard-Straße 3
82418 Murnau am Staffelsee
08841-476 141
Für die Teilhabeleistungen in den Nachbarlandkreisen sind die gleichen Stellen in den entsprechenden Landratsämtern zuständig. Ob Teilhabeleistungen von Nachbarkommunen gewährt werden ist von Fall zu Fall zu klären. Die Fördervereine übernehmen die Teilhabeleistungen nicht, sondern stunden diese (teilweise) bis zum Geldeingang durch die zuständigen Stellen. Nur in sozialen Härtefällen kann im TSV Murnau von der Beitragshöhe abgewichen werden. Dies regelt die Beitragsordnung. Beitragsfrei sind nur Ehrenmitglieder. Das Merkblatt Teilhabeleistungen finden Sie im Downloadbereich.